Informationen
Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben. So gilt zunächst: Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann
haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten trägt die Versicherung des
Verursachers – außer bei Schäden unter 700 Euro.
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem können nur so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden.
Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzen. Denn nicht selten weigert sich der eigentliche Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle
Schuld von sich.
Des Weiteren kann die anschließende Reparatur Ihres Fahrzeugs dazu führen, dass Sie einen Mietwagen oder ein Taxi nehmen müssen, um beispielsweise zum Arbeitsplatz zu gelangen. Mit einem Gutachten
können Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.